Themenfonds: Wie die Kreislaufwirtschaft zu Donald Trump passt
Für den designierten US-Präsidenten Donald Trump geniesst Umweltschutz zwar nicht erste Priorität. Doch für die Ziele der Kreislaufwirtschaft birgt der Machtwechsel in den USA überraschenderweise Chancen. Was für Anlegerinnen und Anleger in Themenfonds zu bedenken ist.
Die Politik des designierten US-Präsidenten Donald Trump und die Kreislaufwirtschaft in Einklang zu bringen – das erscheint auf den ersten Blick kaum vereinbar. So hat sich Trump in seiner Wahlkampf-Rhetorik explizit gegen Nachhaltigkeit und Umweltthemen gestellt, die typischerweise mit dem Investmentthema assoziiert werden. Wir sind jedoch der Meinung, dass sein Ruf nach «America First», der nationale Interessen über alles stellt und weniger Abhängigkeit vom globalen Handel sowie mehr Arbeitsplätze in den USA fordert, der Kreislaufwirtschaft Schub verleihen könnte.
Die Nervosität an den Börsen ist möglicherweise ein Hinweis, dass diese Sichtwiese noch nicht weit verbreitet ist. Die Marktreaktion signalisiert, dass die Nachfrage nach grünen Investments seit der Wahl Trumps Anfang vergangenen November zurückgegangen ist – dies vor dem Hintergrund einer möglichen Deregulierung und erwarteten Budgetkürzungen unter der neuen Administration.
Reaktion am Aktienmarkt bietet Chancen
Doch solche Marktreaktionen bieten oftmals auch Chancen. So könnte der Zeitpunkt günstig sein, um nach verhältnismässig tief bewerteten Qualitätswerten Ausschau zu halten. Das entspricht auch unserer Herangehensweise bei der Verwaltung unserer nachhaltigen Themeninvestments. Dies umso mehr, als es sich bei der Kreislaufwirtschaft um ein Investmentthema von globaler Bedeutung und mit langjährigen, strukturellen Treibern handelt. Sie dürfte damit längst nicht nur von der aktuellen US-Politik abhängig sein. Aber auch, was den mittelfristigen Einfluss der Trump-Administration betrifft, erscheint die Zukunft für die Kreislaufwirtschaft durchaus positiv.
Denn der zweite Blick offenbart, dass das politische Fundament der neuen Präsidentschaft durchaus mit den Anliegen der «Circular Economy» in einem überraschenden Ausmass übereinstimmt. Unserer Meinung nach bestehen gute Chancen, dass sich deshalb die Bewertung von Unternehmen mit soliden Fundamentaldaten erholen kann, wenn die neue Administration ihre Arbeit aufgenommen hat und klarer wird, wie sich die politische Rhetorik in den alltäglichen Regierungeschäften niederschlägt.
Folgende drei Faktoren stimmen dabei zuversichtlich. Zum einen sind wichtige Treiber des Investmentthemas intakt geblieben. Zweitens decken sich manche Forderungen von «America First» mit den Zielen der Kreislaufwirtschaft; und drittens folgt die Regulierung ihren eigenen Gesetzmässigkeiten. Das soll nun im Folgenden genauer betrachtet werden.
1. Intakte Treiber für die Kreislaufwirtschaft
Zur Erinnerung: Das gängige lineare Wirtschaftsmodell wird aufgrund seiner Auswirkungen auf die Umwelt und wegen der Knappheit natürlicher Ressourcen zunehmend in Frage gestellt. Die Kreislaufwirtschaft bietet sich an, um dieses Ungleichgewicht zu adressieren: Nach dem Motto der vier R «Reduce, Recycle, Reuse, Replace» könnte der Paradigmenwechsel dazu beitragen, Wirtschaftswachstum und Rohstoffverbrauch zu entkoppeln und zusätzliches Potenzial zu heben.
Neben Lösungen für die Ressourcenknappheit bieten Modelle der Kreislaufwirtschaft zwei weitere entscheidende Vorteile (siehe Grafik unten): Zum einen dürfte der Übergang von der linearen Wirtschaft zur Kreislaufwirtschaft die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Staaten fördern; ebenfalls kann sie das Reshoring von Unternehmensprozessen und die Schaffung von heimischen Arbeitsplätzen bewirken. Während Trump den Fokus sowohl auf knappe Ressourcen als auch auf weniger Abhängigkeit von ausländischen Mächten gerichtet hat, herrschen anderswo aber mehr Unsicherheiten.
Der neue Präsident persönlich hat den vom Menschen verursachten Klimawandel als «hoax», also als Schwindel bezeichnet. Ebenfalls möchte er sich mit den USA erneut aus dem Pariser Klimaschutz-Abkommen zurückziehen; laut der auf Umweltrecht spezialisierten Kanzlei Beveridge & Diamond dürfte Trump auch Abstand von internationalen Bemühungen wie dem UN-Plastikabkommen nehmen wollen.
Auf nationaler Ebene könnten einige Vorschriften zum Umweltschutz aufgeweicht und das Budget der Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA) gekürzt werden. Ebenfalls sind Verzögerungen bei internationalen Abkommen oder heimischen Mandate zum Recycling möglich. Wir sind jedoch der Auffassung, dass die Auswirkungen auf die Kreislaufwirtschaft begrenzt sein werden.
2. Rückenwind für die Kreislaufwirtschaft dank Donald Trumps «America First»?
Den bisherigen Ankündigungen zufolge ist zu erwarten, dass Trump sein Programm als erstes bei den Handelszöllen ansetzt. Berichten zufolge sollen Güter aus China mit Importabgaben von 60% belegt werden, Einfuhren aus anderen Ländern mit Zöllen von 20%. Die endgültigen Entscheidungen könnten je nach bilateralen Gesprächen und Abstimmungen im Kongress aber anders ausfallen.
Für die Kreislaufwirtschaft in den USA dürften das eigentlich «good news» sein. Denn steigen die Kosten von Importen, erhöht sich dazu relativ der Wert von heimisch produzierten und wiederverwerteten Produkten. Mehr noch: die zu erwartende inflationäre Wirkung höherer Zölle könnte praktisch alle Aspekte der zirkulären Wirtschaft in den Staaten beflügeln.
Naheliegend ist dies etwa beim Recycling. Nachdem Stahlimporte aus China besonders ins Fadenkreuz der Trump'schen Politik geraten sind, dürften in den USA die Verwerter von Altmetall Morgenluft wittern. Die Börse nahm bereits ein steigendes Auftragsvolumen vorweg. Am Wahltag kletterten die Kurse des Segments im Schnitt um 14%. Ähnliches dürfte für das Recycling von Batterien für Elektroautos gelten; steigen die Zölle auf die zur Herstellung nötigen Rohstoffen wie Lithium, die vor allem im Ausland gewonnen werden, steigt auch hier der Anreiz zum Recyclen.
Auch die Wiederverwendung («Reuse»), könnte von teureren Importen profitieren: Diese könnten die amerikanischen Konsumenten dazu bewegen, Secondhand-Waren zu kaufen und Güter reparieren zu lassen, statt sie wegzuwerfen. Ebenfalls ist denkbar, dass hochwertige Produkte aus heimischer Fertigung importierten Wegwerf-Waren den Rang ablaufen. Jene neue Nachfrage könnte dann auch tatsächlich zur von Trump angestrebten Schaffung neuer Stellen in den USA beitragen.
3. Eher Neuregulierung als Deregulierung in den USA
Trump spricht sich auch lauthals für Deregulierung der amerikanischen Wirtschaft aus. Das muss Anlegerinnen und Anleger mit Interesse am Investmentthema Kreislaufwirtschaft zu denken geben, sind doch gerade neue Vorschriften ein wichtiger struktureller Treiber. Doch auch hier lohnt es, genauer hinzuschauen. So zeigt ein Vergleich der Beratungsfirma EY (siehe Grafik unten), dass sich in den USA Vorschriften zur Kreislaufwirtschaft erst im Anfangsstadium befinden. Dort ist der Wandel bisher hauptsächlich auf Initiativen des Privatsektors und ein sich veränderndes Verbraucherverhalten zurückzuführen gewesen.
Reifegrad der Gesetzgebung zur Kreislaufwirtschaft
Die vergleichsweise wenigen Gesetzeswerke, welche die Kreislaufwirtschaft betreffen, dürften zudem nicht so schnell umzukippen sein. Die Überarbeitung von Vorschriften geht in der Regel nur langsam voran, und es ist nicht klar, welche Gesetzesänderungen angesichts der knappen republikanischen Mehrheit im US-Kongress genügend Unterstützung fänden. Zudem hat der politische Prozess zu Vorgaben etwa zum Recycling bisher vor allem auf Bundesstaat- und Gemeindeebene stattgefunden. Es gibt jedoch auch einige Massnahmen auf nationaler Ebene wie etwa der Inflation Reduction Act IRA (siehe Infobox) oder Grenzwerte für die «Ewigkeitschemikalien» PFAS, die für das Investmentthema bedeutend sind und sich im Fadenkreuz der neuen Administration befinden.
Fällt das Inflationsgesetz?
Noch unter Trumps Vorgänger und Gegenspieler Joe Biden im Jahr 2022 verabschiedet, zielt das Bundesgesetz Inflation Reduction Act IRA darauf ab, das Haushaltsdefizit der Bundesregierung zu verringern, die Preise für verschreibungspflichtige Medikamente zu senken und in die inländische Energieerzeugung zu investieren; dabei sieht das Gesetz auch vor, mehrere Milliarden USD für «saubere» Energieträger wie Wind und Solarkraft zu sprechen, aber auch für Anreize für den Absatz von Elektrofahrzeugen und Verbesserungen der Energieeffizienz. In Bezug auf Recycling betreffen die einzigen Bestimmungen Projekte für kritische Rohstoffe, die unter dem Regelwerk eine Steuergutschrift von 30% erhalten sollen. Diese Massnahme zielt direkt auf die wirtschaftliche Unabhängigkeit, die auch Trump wichtig ist. Wird seine Forderung hinzugenommen, nicht abhängig von Energielieferungen aus dem Ausland zu sein, erscheint eine Aufhebung dieses Bereichs im IRA unwahrscheinlich.
Das alles deutet daraufhin, dass es in den nächsten vier Jahren eher zu einer Anpassung bestehender Gesetze als zum Wegfall von Vorschriften kommen könnte. Das stimmt zuversichtlich, wäre aber dennoch eine verpasste Chance: Unter dem Strich würde in den USA ein Status Quo und damit Stillstand resultieren.
Aktives Management von Themenfonds zur Kreislaufwirtschaft erforderlich
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Kreislaufwirtschaft ist ein weit gefasstes Investmentthema. Auf dieses wirken säkulare Treiber, wovon der Umweltschutz nur einer ist: Mindestens so wichtig sind die wirtschaftliche Unabhängigkeit, die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort oder der Konsumentenschutz. Die USA sind bei der Regulierung rund um die Kreislaufwirtschaft bisher Nachzügler gewesen; dies wird sich wohl unter der neuen Präsidentschaft nicht ändern.
Das bedeutet auch, dass das Investmentthema in den USA bis anhin wohl nicht von regulatorischen Entscheidungen, sondern vielmehr von der Entstehung profitabler zirkulärer Geschäftsmodelle angetrieben wurde. Auch dabei dürfte es bleiben. Umso wichtiger ist es aus Anlegersicht, diese Veränderungen im Auge zu behalten. Anlagen in den nachhaltig verwalteten Aktienfonds «Swisscanto (LU) Equity Fund Sustainable Circular Economy» sind eine Möglichkeit, das Thema aufzugreifen.
Investmentthema «Circular Economy» im Gespräch
Rechtliche Hinweise Schweiz und International
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Das vorliegende Dokument dient ausschliesslich Werbe- und Informationszwecken, ist für die Verbreitung in der Schweiz bestimmt und richtet sich nicht an Personen, deren Nationalität oder Wohnsitz den Zugang zu solchen Informationen aufgrund der geltenden Gesetzgebung verbietet. Wo nicht anders angegeben, beziehen sich die Angaben auf die Fonds luxemburgischen Rechts, welche von Swisscanto Asset Management International S.A. verwaltet werden (im Folgenden «Swisscanto Fonds»). Bei den beschriebenen Produkten handelt es sich um Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Sinne der EU-Richtlinie 2009/65/EG, die der Aufsicht der luxemburgischen Aufsichtsbehörde (CSSF) unterstehen. Dieses Dokument stellt keine Aufforderung oder Einladung zur Zeichnung oder zur Abgabe eines Kaufangebots für irgendwelche Wertpapiere dar, noch bildet es eine Grundlage für einen Vertrag oder eine Verpflichtung irgendwelcher Art. Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von Swisscanto Fonds sind die jeweiligen Rechtsdokumente (Vertragsbedingungen, Verkaufsprospekte, Basisinformationsblätter (PRIIP KIDs) sowie Geschäftsberichte), welche unter https://products.swisscanto.com, bei der Swisscanto Fondsleitung AG, Bahnhofstrasse 9, CH-8001 Zürich (ebenfalls Vertreterin der luxemburgischen Swisscanto Fonds) oder in allen Geschäftsstellen der Zürcher Kantonalbank kostenlos bezogen werden können. Die Zahlstelle für die luxemburgischen Swisscanto Fonds in der Schweiz ist die Zürcher Kantonalbank, Bahnhofstrasse 9, CH-8001 Zürich. Informationen über die nachhaltigkeitsrelevanten Aspekte gemäss der Verordnung (EU) 2019/2088 sowie die Strategie zur Förderung der Nachhaltigkeit bzw. zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen im Fondsanlageprozess sind auf der gleichen Internetseite abrufbar. Das im Dokument genannte Teilvermögen unterfällt Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/2088. Der Vertrieb des Fonds kann jederzeit ausgesetzt werden. Die Anleger werden rechtzeitig über eine allfällige Deregistrierung informiert. Mit der Anlage sind Risiken, insbesondere diejenigen von Wert- und Ertragsschwankungen, verbunden. Anlagen in Fremdwährungen unterliegen Wechselkursschwankungen. Die vergangene Wertentwicklung ist kein Indikator und keine Garantie für den Erfolg in der Zukunft. Die Risiken sind im Verkaufsprospekt und in den PRIIP KIDs beschrieben. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen wurden mit grösster Sorgfalt zusammengestellt. Trotz professionellen Vorgehens kann die Richtigkeit, Vollständigkeit sowie die Aktualität der Angaben nicht garantiert werden. Jede Haftung für Investitionen, die sich auf dieses Dokument stützen, wird abgelehnt. Das Dokument entbindet den Empfänger nicht von seiner eigenen Beurteilung. Insbesondere wird dem Empfänger empfohlen, die Informationen allenfalls unter Beizug eines Beraters auf ihre Vereinbarkeit mit seinen persönlichen Verhältnissen sowie auf rechtliche, steuerliche und andere Konsequenzen zu prüfen. Der Verkaufsprospekt und die PRIIP KIDs sollten vor einer Anlageentscheidung gelesen werden.
Die in diesem Dokument beschriebenen Produkte und Dienstleistungen sind für US-Personen gemäss den einschlägigen Regulierungen (insbesondere Regulation S des US Securities Act von 1933) nicht verfügbar. Stand der Daten (wo nicht anders angegeben): 11.2024
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