Ausschlusskriterien für unsere Anlagefonds
Seien Sie sich sicher, was mit Ihrem Geld passiert – und was nicht. Für unsere Produktpaletten gelten bei allen Investitionen zusätzlich zur Berücksichtigung sozialer und ökologische Rahmenbedingungen unterschiedliche Ausschlusskriterien.
Unsere Ausschlusskriterien für Fonds mit traditionellen Anlagen
Wir beobachten neue Erkenntnisse, gesellschaftliche Normen und Trends und passen die Kriterien bei Bedarf an. Dafür stützen wir uns auf Quellen wie MSCI ESG, Weltbank oder Freedom House. Je nach Fondskategorie betreffen die Ausschlusskriterien einen oder mehrere der folgenden Problembereiche:
- 1 Gefährdung von Gesellschaft und Gesundheit
- 2 Klimawandel
- 3 Rückgang der Artenvielfalt
Die Grundlage für unsere Ausschlusskriterien
In allen unseren verwalteten Fondsvermögen – sowohl den aktiven als auch den passiven – wenden wir Ausschlusskriterien in Anlehnung an den Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK-ASIR) an. Durch diese Ausschlusskriterien werden vor allem Hersteller von geächteten Waffen (z. B. Personenminen, Streumunition und Nuklearwaffen ausserhalb des Atomwaffensperrvertrags) erfasst. Zudem können auch Staatsanleihen von Staaten, welche von SVVK-ASIR zur Exklusion empfohlen werden, ausgeschlossen werden. Wir behalten uns vor, nach eigenem Ermessen zusätzliche Unternehmen auszuschliessen oder auf einen Ausschluss zu verzichten.
Strengere Ausschlusskriterien für unsere nachhaltig ausgerichteten Fonds
Responsible Fonds und Sustainable Fonds unterscheiden sich durch die Anzahl und Strenge ihrer Nachhaltigkeitskriterien. Erfahren Sie, welche das sind.
Responsible Fonds
Responsible Fonds
Bei den Responsible-Fonds ergänzen wir die Ausschlusskriterien in Anlehnung an SVVK-ASIR mit zusätzlichen Kriterien und schliessen damit weitere Unternehmen mit ESG-kritischen Geschäftsmodellen aus:
- Kriegstechnik-, Waffen- und Munitionsherstellern
- Hersteller von Pornografie
- ausbeuterische Kinderarbeit
- die Förderung von Kohle (> 5% des Umsatzes; exkl. Metallproduktion)
- Unternehmen mit Kohlereserven (exkl. Metallproduktion).
Bei den zwei letztgenannten Ausschlusskriterien kann als Ausnahme in Green und Sustainability Bonds von betroffenen Unternehmen investiert werden. Die Kapitalmittel, welche über diese Bonds zur Verfügung gestellt werden, sind zweckgebunden und dienen zur Finanzierung der Energietransition, zur Verringerung beziehungsweise Verhinderung von Umwelt- und Klimaschäden oder allgemein zur Erreichung der Entwicklungsziele der Vereinten Nationen. Bei potentiellen Verstössen von Unternehmen gegen die UN Global Compact-Prinzipien (Norm der Vereinten Nationen (UN) zu Menschen- und Arbeitsrechten, Umweltstandards und Korruptionsbekämpfung), die unser Screening hervorbringt, suchen wir im Rahmen des Engagements den Dialog und fordern die Unternehmen dazu auf, ihr Verhalten zu ändern. Tritt innert angemessener Zeit keine Änderung des Verhaltens ein, werden bestehende Anlagen veräussert.
Genauere Informationen zur Anwendung der Ausschlusskriterien sind der Broschüre «Anwendung von Ausschlusskriterien» zu entnehmen.
Sustainable Fonds
Sustainable Fonds
Mit den Sustainable Fonds investieren wir in Unternehmen mit einem nachhaltigen Geschäftsmodell. Sie müssen einen Beitrag dazu leisten, eines oder mehrere der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (UN SDGs) zu erfüllen oder hinsichtlich der Kriterien für eine nachhaltige Wirtschaftsweise anderweitig überdurchschnittlich positiv abschneiden. Die Ausschlusskriterien sind deutlich umfassender als für die Responsible Fonds. Die Toleranzgrenzen sind streng und liegen in der Regel bei null Prozent des Umsatzes (einschliesslich Tochtergesellschaften).
Ergänzend zu den strengen Ausschlusskriterien für Unternehmen und Staaten unterstützen wir mit der ausnahmsweisen Überschreibung von gewissen Ausschlusskriterien mit zweckgebundenen Green und Sustainable Bonds notwendigen Wandel und damit vor allem die Transition in klimafreundlichere Technologien und an den Schutz der Artenvielfalt gebundene Finanzierungen.
Von diesen Ausnahmen betroffene Ausschlusskriterien können der unten verlinkten Broschüre «Anwendung von Ausschlusskriterien» entnommen werden.
Zusätzliche Ausschlusskriterien Sustainable:
- Herstellung von Waffen und Munition
- Herstellung von Kriegstechnik
- UN-Global-Compact-Verstösse
- Ausbeuterische Kinderarbeit
- Herstellung von Pornografie
- Betrieb von nuklearen Anlagen
- Förderung von Uran
- Herstellung von Kernreaktoren
- Gentechnik: Humanmedizin
- Herstellung von Tabak und Raucherwaren
- Herstellung von Alkohol (mehr als fünf Prozent des Umsatzes)
- Glücksspiel (mehr als fünf Prozent des Umsatzes)
- Massentierhaltung
- Förderung von Kohle
- Kohlereserven
- Betrieb von fossilen Kraftwerken
- Kohlereserven
- Betrieb von fossilen Kraftwerken
- Förderung von Erdgas
- Förderung von Öl
- Konventionelle Automobilhersteller ohne umfassende Transitionsstrategie zur Verwendung von alternativen klimafreundlicheren Antrieben
- Herstellung von Flugzeugen
- Fluggesellschaften
- Kreuzfahrtgesellschaften
- Gentechnik (GVO-Freisetzung)
- Nicht nachhaltige Fischerei- und Fischzucht
- Nicht nachhaltige Waldwirtschaft
- Nicht zertifiziertes Palmöl (RSPO < 50%)
Die Ausschlusskriterien bei Staaten umfassen:
- Staaten mit sozioökonomischen Risiken
- Staaten mit einem niedrigen Grad an Demokratie und Freiheit
- Staaten, die die Todesstrafe anwenden
- Staaten mit hohen Militärbudgets (mehr als 4% des BIP)
- Staaten, die einen Ausbau der Atomenergie planen mit einem Atomstromanteil von mehr als 50 Prozent des Strommix
- Staaten, die das Pariser Klimaabkommen nicht ratifiziert haben
- Staaten, die das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) nicht ratifiziert haben
- Korruption (Korruptionsindex < 35)
- Staaten, die den Atomwaffensperrvertrag nicht unterzeichnet haben