BVG-Abstimmung: Hintergründe aus der Pensionskassenstudie
Bald entscheidet das Volk über die umstrittene BVG-Reform. Unsere Spezialanalyse zur Schweizer Pensionskassenstudie von Swisscanto bietet eine neutrale Entscheidungshilfe – anhand von vier spannenden Grafiken.
Nach einer intensiven und angeregten Kampagnenphase im Sommer befindet sich der Abstimmungskampf über die BVG-Reform inzwischen auf der Zielgerade. Noch immer entzünden sich entlang des gesamten politischen Spektrums kontroverse Debatten um die Thematik. Umso mehr lohnt es sich, vor dem Ausfüllen der Stimmunterlagen einen sachlichen Blick auf die Vorlage zu werfen.
Mit unserer Spezialanalyse der Schweizer Pensionskassenstudie von Swisscanto wollen wir hierzu eine Hilfestellung bieten und objektive Informationen für eine bessere Entscheidungsfindung präsentieren. Für eine möglichst leicht verständliche Orientierungshilfe konzentrieren wir uns dabei auf vier ausgewählte Grafiken. Die Daten der Studie basieren auf einer repräsentativen, jährlich durchgeführten Umfrage, an der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen partizipieren, die rund 70 Prozent des Vermögens in der beruflichen Vorsorge betreuen.
Im Wesentlichen wird das Stimmvolk am 22. September über folgende Punkte befinden:
- Zur finanziellen Stabilisierung der zweiten Säule soll der Mindestumwandlungssatz von 6,8 auf 6,0 Prozent sinken. Damit wird dieser der steigenden Lebenserwartung sowie dem tieferen Zinsumfeld angepasst. Um daraus resultierende Rentenkürzungen möglichst zu vermeiden, sind Kompensationszahlungen in Form von Rentenzuschlägen für die Übergangsgeneration vorgesehen.
- Die Senkung des Koordinationsabzugs auf neu 20 Prozent des AHV-Lohnes soll die Versicherungsleistungen insbesondere für tiefere Einkommen und Teilzeitbeschäftigte verbessern.
- Um die Einstellung oder Weiterbeschäftigung von über 55-Jährigen zu fördern, ist eine flachere Staffelung der Altersgutschriften vorgesehen. Dadurch müssen Unternehmen für ihre älteren Arbeitnehmenden weniger hohe Beiträge bezahlen, was eine Altersdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt verhindern soll.
- Schliesslich soll auch die Eintrittsschwelle für die Aufnahme in die Pensionskasse gesenkt werden.
Anpassungsbedarf bei der Eintrittsschwelle
Ein Blick in die Schweizer Pensionskassenstudie von Swisscanto zeigt, welche Auswirkungen die BVG-Reform für die Pensionskassen und ihre Versicherten haben dürften. Auffallend ist, dass die umstrittene Senkung des Umwandlungssatzes für viele Kassen deutlich weniger ins Gewicht fällt als beispielsweise die Senkung der Eintrittsschwelle. Die meisten Pensionskassen wenden nämlich schon heute einen umhüllenden Umwandlungssatz an, der deutlich tiefer liegt als der gesetzlich Mindestumwandlungssatz im Obligatorium. Dadurch ist inzwischen nur ein kleiner Teil der Versicherten von der Reduktion betroffen. Noch im Jahr 2016 lag der Wert deutlich höher.
Obwohl viele Pensionskassen ihre Hausaufgaben gemacht und die Umwandlungssätze der steigenden Lebenserwartung und dem veränderten Zinsumfeld angepasst haben, müssten sie bei der Annahme der Reform am 22. September für die Anpassungen aufkommen.
Auch beim Koordinationsabzug wären nur 11 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen von den veränderten Rahmenbedingungen betroffen. Die übrigen Kassen haben entweder keinen Koordinationsabzug festgelegt (25 Prozent), einen variablen, unter anderem lohnabhängigen Wert definiert (43 Prozent), oder einen fixen, nach Beschäftigungsgrad gewichteten Koordinationsabzug gewählt.
Bei der Eintrittsschwelle besteht dagegen ein hoher Anpassungsbedarf. Rund 70 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen wenden nämlich eine Eintrittsschwelle gemäss BVG an. Zudem bestehen grosse Unterschiede innerhalb der Branchen.
Für Teilzeitbeschäftigte führt insbesondere die Senkung der Eintrittsschwelle dazu, dass sie neu in der zweiten Säule versichert wären. Dadurch erhalten sie Zugang zum dritten Beitragszahler, dem Anlagemarkt, der immerhin für jeden dritten Franken des angesparten Vorsorgevermögens verantwortlich ist. Für die Versicherten ist dies langfristig ein Vorteil, gleichzeitig schmälern die Beiträge den Monatslohn.